SI-Abmahnschutz - lehnen Sie sich entspannt zurück.
Wir lassen Sie online gut aussehen und auf Nummer sicher gehen
Um im digitalen Zeitalter wettbewerbsfähig zu sein, ist ein eigener und übersichtlicher Online-Auftritt für Immobilienmakler immer wichtiger. Kunden suchen zunehmend mehr online nach Immobilienangeboten.
Doch online präsent zu sein bringt Risiken mit sich. Jeder zweite Website-Betreiber wurde schon einmal abgemahnt. Dies liegt einerseits an einer undurchsichtigen, dynamischen Gesetzeslage bzgl. der Anforderungen an die Website. Andererseits haben sich eine Vielzahl von Anwälte darauf spezialisiert, Websites nach Verstößen zu scannen und Ansprüche geltend zu machen. Diese Abmahnungen sind für Sie nicht nur teuer, sondern gehen mit einer hohen zeitlichen und nervlichen Belastung einher.
Hier kommt der SI-Abmahnschutz ins Spiel.
für den eigenen Onlineauftritt (inkl. Webshop)
Zahlweise jährlich
für den eigenen Onlineauftritt (inkl. Webshop) und den Handel via Plattformen (z.B. Ebay-Kleinanzeigen, IS24 oder immowelt)
Zahlweise jährlich
Wir unterstützen Sie mit folgenden Leistungen:
Vorteile des SI-Abmahnschutz
Unter einer Abmahnung versteht man die formelle Anordnung, eine bestimmte Handlung zu unterlassen oder vorzunehmen. Bei einer Abmahnung im Online-Bereich sind meistens Urheberrecht und Wettbewerbsrecht die Auslöser.
Die häufigsten Abmahngründe einer Homepage betreffen falsche oder fehlende Angaben im Impressum sowie Datenschutz-, Urheberrechts- oder Wettbewerbsrechtsverletzungen. Setzen Sie außerdem auf Ihrer Homepage keine Links auf rechtswidrige Inhalte, wie beispielsweise illegale Musik- oder Film-Downloads. Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen zudem schnell und einfach auf Ihrer Website zu finden sein, wenn diese Vertragsbestandteil sein sollen.
Einen 100%-igen Schutz vor Abmahnungen gibt es nicht. Durch den SI-Abmahnschutz kann allerdings das Risiko stark minimiert werden, da Schwächen durch die Vorab-Prüfung erkannt werden, damit diese direkt behoben werden können. Außerdem sollte auf Gesetzesänderungen direkt reagiert werden, sowie aktuell gültige Rechtstexte eingebunden werden. Sollten Sie doch eine Abmahnung erhalten, haben Sie mit dem Abmahnschutz einen zuverlässigen Versicherungsschutz, der die gerichtlichen sowie außergerichtlichen Kosten übernimmt und Schadensersatzforderungen zahlt.
Wenn Sie sich für den Abmahnschutz entschieden haben, ist die wohl erstmals wichtigste Frist bei Erhalt einer Abmahnung, diese innerhalb von 7 Tagen an uns zu melden. Innerhalb der Abmahnung werden Ihnen Fristen genannt, die von Fall zu Fall unterschiedlich sein können. Die Fristen beziehen sich zum Einen auf die Beseitigung der angemahnten Fehler und zum Anderen auf die Unterzeichnung der strafbewehrten Unterlassungserklärung. Lassen Sie die Fristen in keinem Fall verstreichen, sonst droht Ihnen ggf. eine einstweilige Verfügung.
Sollten Sie abgemahnt werden, wir in den meisten Fällen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mitgesendet. Mit dieser Unterlassungserklärung wird eine außergerichtliche Einigung angestrebt und dient dazu, zukünftige Rechtsverletzungen zu verhindern und die Wiederholungsgefahr zu minimieren. Unterschreiben Sie so eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht direkt, sondern sprechen Sie mit Ihrem Anwalt über das weitere Vorgehen.
1. Nutzen Sie nur Ihr eigenes geistiges Eigentum in den Inhalten Ihrer Homepage. Denn was Sie selbst schreiben, kann von niemand anderem sein. Die größten Probleme treten bei Fotos auf. Nutzen Sie hier entweder selbst gemachte Bilder oder seien Sie sicher, dass Sie die Nutzungsrechte besitzen, sollten Sie ein Bild aus dem Internet verwenden, um keine Urheberrechtsverletzung zu begehen.
2. Ein Impressum ist zwingend erforderlich und muss den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen.
Der Unternehmenshauptsitz muss in Deutschland liegen. Sollten jedoch Schadensersatzansprüche von im Ausland gelegenen Unternehmen oder Kunden geltend gemacht werden, sind auch diese über den Abmahnschutz mitversichert, abgesehen von Versicherungsfällen, die in der USA oder Kanada vorkommen.